Die Fachhochschule Westschweiz Freiburg (HES-SO//FR) ist eine Ausbildungsstätte auf Hochschulstufe. Sie ist Teil der Fachhochschule Westschweiz (HES-SO).
Die HES-SO//FR besteht aus den folgenden Hochschulen:
- Die Hochschule für Technik und Architektur Freiburg (HTA-FR);
- Die Hochschule für Wirtschaft Freiburg (HSW-FR);
- Die Hochschule für Gesundheit Freiburg (HfG-FR);
- Die Hochschule für Soziale Arbeit Freiburg (HSA-FR).
Die HES-SO//FR unterstützt ihre vier Hochschulen (HTA, HSW, HSA und HfG) in ihren Aufträgen:
- Ausbildung (Bachelor/Master);
- Akademische und berufliche Weiterbildung;
- Anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung (aF&E) und Dienstleistungen an Dritte;
- Nationale und internationale Beziehungen.
Der Schulrat der HES-SO//FR unterstützt und berät die HES-SO//FR und die kantonalen Behörden. Er tritt mindestens zwei Mal pro Jahr zusammen.
Zusammensetzung :
Der Schulrat besteht aus 11 Mitgliedern, die auf fünf Jahre gewählt werden (4 Mitglieder aus Fachkreisen, 4 Mitglieder des Grossen Rats, 3 Mitglieder des Repräsentativrats).
Kompetenzen (gemäss Art. 19 HES-SO//FRG) :
- Der Schulrat der HES-SO//FR nimmt zu Handen der Direktion Stellung zum kantonalen Absichtsplan und gegebenenfalls zu zusätzlichen Aufgaben, die über die HES-SO-Zielvereinbarung hinausgehen und die von der HES-SO//FR vorgeschlagen werden.
- Er kann Aufgaben vorschlagen, die der HES-SO//FR beziehungsweise ihren Hochschulen zusätzlich zu den Aufgaben gemäss HES-SO-Zielvereinbarung übertragen werden sollen.
- Er schlägt die Anstellung der Generaldirektorin oder des Generaldirektors vor.
- Er fördert die Entwicklung und das Ansehen der Schulen der HESSO//FR; er pflegt Kontakte mit den politischen, fachlichen und wissenschaftlichen Kreisen in der Schweiz und im Ausland.
- Er unterstützt den Kanton Freiburg bei seiner Bildungs- und aF&E-Politik in Verbindung mit den Fachhochschulen (FH).
Der Direktionsausschuss der HES-SO//FR (CoDir) tritt unter dem Vorsitz der Generaldirektorin oder des Generaldirektors regelmässig zusammen, jedoch mindestens viermal im Jahr sowie auf Verlangen der Generaldirektion oder einer Hochschuldirektion.
Zusammensetzung (Gemäss Art. 20 HES-SO//FRG) :
Dem CoDir gehören an :
- Ständige Mitglieder mit Stimmrecht:
– die Generaldirektorin oder der Generaldirektor der HES-SO//FR;
– die Direktorinnen und Direktoren der Hochschulen ; - Weitere Teilnehmende mit beratender Stimme:
Die Generaldirektorin oder der Generaldirektor entscheidet über die Teilnahme weiterer Personen an den Sitzungen.
Kompetenzen (Gemäss Art. 22 HES-SO//FRG)
- Der Direktionsausschuss trifft Entscheidungen, die alle Hochschulen der HES-SO//FR oder einen Teil dieser Hochschulen betreffen, insbesondere über die zentralen technischen Dienste und die Aktionspläne, die darauf abzielen, die Synergien zwischen den Hochschulen zu nutzen (gemeinsame Aktionspläne).
- Der Direktionsausschuss übt selber oder über die Hochschulen der HES-SO//FR die Befugnisse aus, die ihm gemäss Artikel 40 der HES-SO-Vereinbarung übertragen werden.
- Er verabschiedet den kantonalen Absichtsplan und leitet ihn an den Schulrat der HES-SO//FR zur Stellungnahme weiter.
- Er arbeitet die Entwürfe von Ausführungsreglementen und die internen Reglemente aus, die für den Betrieb der HES-SO//FR erforderlich sind.
- Er koordiniert das Budget der Generaldirektion und die Budgets der Hochschulen der HES-SO//FR.
- Er sorgt für die Anwendung der allgemeinen Grundsätze bei der Ausführung der Aufgaben gemäss Artikel 9.
Die Generaldirektorin oder der Generaldirektor ist dem Rektorat der HES-SO gegenüber für die Umsetzung des Leistungsauftrags verantwortlich.
Kompetenzen (Gemäss Art. 24 HES-SO//FRG)
Der Generaldirektor oder die Generaldirektorin übt folgende Befugnisse aus:
- Repräsentation der HES-SO//FR;
- Rechenschaftspflicht der HES-SO//FR gegenüber dem Rektorat HES-SO und dem Staatsrat ;
- Leitung der zentralen technischen Dienste;
- Kontrolle des Qualitätsmanagements;
- Einhaltung des Budgets, bei Bedarf Entscheidung üder die Aufteilung.